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Info MBC Zweibrücken vom 04.11.2020

zum Flugbetrieb während der Corona-Krise

Am 02.11.2020 wurde die 12. Corona-Bekämpfungsmittelverordunung in Kraft gesetzt. Die Verordnung lässt derzeit die Ausübung des Modellflugs auf unserem Vereinsgelände unter besonderen Auflagen zu.
Dies wurde auch von der zuständigen Ortspolizeibehörde Zweibrücken bei einer Kontaktaufnahme unseres Ersten Vorstandes am 03.11.2020 bestätigt. Neben den allgemeinen Hygienemaßnahmen sind besonders die aktuellen Kontaktauflagen und Abstandsregelungen einzuhalten:

  • Kontaktbeschränkung
    Aufenthalt in der Öffentlichkeit nur mit Angehörigen des eigenen
    Hausstandes plus eines weiteren Hausstandes (max. 10 Personen)
  • Abstandsregelung
    Mindestens 1,5 Meter (je mehr desto besser)

Wir bitten Euch, der Ausübung des Modellflugs auf dem Vereinsgelände behutsam und verantwortungsvoll nachzukommen. Es muss sichergestellt sein, dass Hygienemaßnahmen, Kontaktauflagen und Abstandsregelungen vollumfänglich eingehalten und im Bedarfsfall auch dokumentiert werden können.
Um den derzeit rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden, wurden für das Fluggelände und den Flugbetrieb des MBC nachfolgend aufgeführte Verhaltensregeln erstellt, die mit sofortiger Wirkung auch einzuhalten sind.

1. Teambildungen / Gruppenbildungen

Sind nur zwei Vereinsmitglieder auf dem Vereinsgelände, ist es
unproblematisch die oben aufgeführte Kontaktbeschränkung zu erfüllen.
Sind mehrere Vereinsmitglieder auf dem Fluggelände ist anzuraten, Team`s je zwei Personen zu bilden, die sich gegenseitig bei der Vorbereitung und Durchführung des Flugbetriebes unterstützen.

Die Entfernung der Team`s zueinander muss so groß sein, dass die Bestimmungen der Kontaktbeschränkung erfüllt sind und der Anschein einer Gruppenbildung nicht vorliegt.

2. Parkplatznutzung

Die Fahrzeuge sind disloziert auf der Parkfläche abzustellen. Je weiter auseinander, desto besser.
Sind mehrere Fahrzeuge vor Ort, ist ein Mindestabstand von zwei Fahrzeugbreiten einzuhalten. So ist bei Lade-/Entladevorgängen sichergestellt, dass der Mindestabstand von handelnden Personen eingehalten wird.

3. Warteraum / Abstellraum Flugmodelle zwischen Zaun und Parkplatz

Hier ist beim sich Einrichten bzw. Abstellen der Flugmodelle ein so großer Abstand zueinander einzuhalten, dass bei gleichzeitigen Vorbereitungs-/Wartungsarbeiten nebeneinander positionierter Piloten ständig ein Mindestabstand von 2 m sichergestellt ist.

Auch hier gilt, je größer der Abstand umso besser!

4. Vorbereitungsraum

Aufgrund der Enge des Vorbereitungsraumes sollte sich bei Vorbereitungsmaßnahmen von Motorflugmodellen nur der Pilot in diesem aufhalten.

5. Flugbetrieb / Start- und Landebahn

Im Bereich des Fluggeländes, Start- und Landebahn, dürfen sich max. 2 Personen im vorgeschriebenen Abstand von mindestens 1,5 m aufhalten.

6. Ergänzungen

Die bisherigen Bestimmungen des MBC Zweibrücken bleiben von den oben aufgeführten Verhaltensregeln unberührt und haben auch weiterhin bestand.

Hierzu zählen insbesondere die An-/Abmeldung beim Tower Fhf Zweibrücken und das Führen des Flugbuches. Beim Führen des Flugbuches ist darauf zu achten, dass auch hier die Kontaktauflagen eingehalten werden.

Das Flugbuch dient auch der Kontaktnachverfolgung.

Liebe Modellflugfreunde,
es ist wichtig, dass Hygienemaßnahmen, Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen vollumfänglich eingehalten werden, um so unseren Beitrag zur 12. Corona-Bekämpfungsmittelverordnung und zum Schutz der Vereinsmitglieder zu leisten.

Bei Änderungen wird nachinformiert.

Bleiben sie gesund!

Der Vorstand